Verkehrsrecht

Unfallregulierung, Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren von der Anhörung bis zur Klage. Wir kennen die Messverfahren und ihre Schwachstellen.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Unfallregulierung und Schadensersatz
  • Bußgeldverfahren (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht)
  • Fahrverbot und Punkte in Flensburg
  • Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheit)
  • Prüfung der Messverfahren durch Sachverständige

Häufige Fragen

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Im Verkehrsrecht fast immer – Bußgeld- und Unfallsachen sind Standardbausteine. Wir fragen die Deckung für Sie an, bevor Kosten entstehen.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Verkehrsrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Unfall mit Streit über die Schuld

Situation: Die gegnerische Versicherung kürzt auf 50 % – angeblich Mitverschulden.Möglicher Ansatz: Unfallanalyse, Zeugen und Gutachten sauber aufbereitet – volle Regulierung inklusive Nutzungsausfall und Wertminderung.

Blitzer mit Fahrverbot

Situation: Innerorts 41 km/h zu viel – ein Monat Fahrverbot bedroht den Außendienstler beruflich.Möglicher Ansatz: Messreihe und Eichunterlagen angefordert, Fehler im Messprotokoll gefunden – Verfahren eingestellt.

MPU vermeiden

Situation: Nach Alkoholfahrt droht neben der Strafe die Anordnung der MPU.Möglicher Ansatz: Frühzeitige Abstinenzbelege und Schulung organisiert, Sperrfrist verkürzt, Wiedererteilung ohne Umwege.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Verkehrsrecht.

Im Verkehrsrecht steckt der Erfolg im Detail: Messprotokolle, Eichscheine, Rohmessdaten und die richtige Reihenfolge der Anträge. Und bei der Unfallregulierung gilt: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Dienstleister – wer die eigenen Positionen (Wertminderung, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden) nicht kennt, bekommt sie nicht.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.