IT-Recht

Datenschutz, Softwareverträge und Haftungsfragen rund um digitale Produkte und Plattformen. Wir beraten Unternehmen, die mit Daten und Technologie arbeiten.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Softwareverträge (Entwicklung, Lizenz, SaaS)
  • DSGVO-Beratung und Datenschutzorganisation
  • AGB für digitale Produkte und Plattformen
  • IT-Projektverträge und Leistungsstörungen
  • Reaktion auf Datenpannen und Behördenverfahren
  • KI-Einsatz rechtssicher gestalten

Häufige Fragen

Brauchen wir einen AV-Vertrag?

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie verarbeitet – Hosting, Newsletter-Tool, Support – ja (Art. 28 DSGVO). Wir prüfen Ihre Dienstleisterliste und schließen die Lücken.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich IT-Recht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Das IT-Projekt kippt

Situation: Die Software ist ein Jahr überfällig, der Dienstleister fordert Nachträge statt Ergebnisse.Möglicher Ansatz: Leistungsstand dokumentiert, Nachfristen rechtssicher gesetzt, Rücktritt vorbereitet – am Ende stand ein Vergleich mit Neustart-Fahrplan.

Datenpanne am Freitagabend

Situation: Ein falsch konfigurierter Server macht Kundendaten öffentlich zugänglich.Möglicher Ansatz: 72-Stunden-Meldung an die Aufsicht koordiniert, Betroffene informiert, Maßnahmenplan dokumentiert – Verfahren ohne Bußgeld geschlossen.

KI im Kundenservice

Situation: Das Unternehmen will Support-Anfragen mit KI beantworten – unklar, was rechtlich zu beachten ist.Möglicher Ansatz: Datenflüsse und Rechtsgrundlagen geklärt, Transparenzhinweise und interne Richtlinie erstellt – Einführung ohne Beanstandung.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich IT-Recht.

IT-Recht ist Vertragsrecht plus Technikverständnis. Die kritischen Fragen entscheiden sich in Leistungsbeschreibung, Abnahmeprozess und Exit-Klauseln – lange bevor gestritten wird. Beim Datenschutz gilt: Nicht die Panne ist das größte Risiko, sondern die schlechte Reaktion darauf.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.