Insolvenzrecht

Unternehmensinsolvenz strategisch nutzen: Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und die Wahrung von Gläubigerrechten – wir vertreten Schuldner wie Gläubiger konsequent.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Insolvenzantrag und Antragspflichten
  • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
  • Gläubigervertretung und Forderungsanmeldung
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungen
  • Geschäftsführerhaftung in der Krise
  • Übertragende Sanierung und Asset-Deals

Häufige Fragen

Wann muss ich Insolvenzantrag stellen?

Bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen; bei Überschuldung nach sechs. Die Fristen laufen ab objektivem Eintritt – nicht ab Kenntnis. Im Zweifel: sofort prüfen lassen.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Insolvenzrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Eigenverwaltung statt Kontrollverlust

Situation: Der Gesellschafter fürchtet, mit dem Insolvenzantrag die Firma zu verlieren.Möglicher Ansatz: Eigenverwaltung vorbereitet: Geschäftsführung bleibt am Steuer, Sanierung über Insolvenzplan, Gesellschafter beteiligt sich an der Lösung.

Anfechtung nach Jahren

Situation: Der Insolvenzverwalter fordert Zahlungen von vor drei Jahren zurück – sechsstellig.Möglicher Ansatz: Anfechtungsvoraussetzungen zerlegt, Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bestritten, Vergleich auf einen Bruchteil.

Lieferant im Kundeninsolvenzfall

Situation: Ein Großkunde meldet Insolvenz an – offene Forderungen und laufende Verträge stehen im Feuer.Möglicher Ansatz: Forderungen angemeldet, Eigentumsvorbehalte durchgesetzt, Neubelieferung nur gegen Sicherheiten.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Insolvenzrecht.

Insolvenz ist kein Ende, sondern ein Verfahren mit Regeln – und wer die Regeln kennt, gestaltet mit. Wir vertreten beide Perspektiven: Schuldner, die ihr Unternehmen durch Eigenverwaltung und Insolvenzplan erhalten wollen, und Gläubiger, die nicht am Ende der Quote stehen möchten.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.