Typische Leistungen
- Strafverteidigung ab der ersten Vernehmung
- Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
- Vertretung in der Hauptverhandlung
- Revision und Rechtsmittel
- Präventive Beratung für Unternehmen und Organe
Häufige Fragen
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und nicht aussagen – und sollten es vor Akteneinsicht auch nicht. Als Zeuge gelten andere Regeln; auch dann lohnt vorher ein kurzes Gespräch mit uns.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.
Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.
Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?
Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.
