Reverse Charge

§ 13b UStG in der Praxis: wann die Steuerschuld wechselt – und wie Rechnungen und Prozesse dazu passen müssen.

Direkter Kontakt

Leistungsspektrum

Wir beraten zu Reverse Charge praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Wann gilt Reverse Charge?

Typisch bei B2B-Dienstleistungen über die Grenze (Empfängerortprinzip), Bauleistungen, bestimmten Warengruppen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer. Entscheidend sind Leistungsart und Unternehmerstatus des Empfängers – USt-IdNr. prüfen und dokumentieren!

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Reverse Charge: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

EU-Leistung falsch fakturiert

Situation: Die Agentur berechnet Beratung nach Frankreich mit deutscher Umsatzsteuer.Möglicher Ansatz: Rechnungen korrigiert, Zusammenfassende Meldungen nachgeholt – französische Registrierung vermieden.

Bauleistung im Inland

Situation: Ein Generalunternehmer erhält Subunternehmer-Rechnungen mit Steuer – trotz § 13b.Möglicher Ansatz: Bescheinigungslage geklärt, Korrekturen koordiniert, Prozess mit Steuerkennzeichen im ERP verankert.

Registrierungspflicht übersehen

Situation: Ein Händler lagert Ware in einem polnischen Fulfillment-Center.Möglicher Ansatz: Registrierung nachgeholt, lokale Deklaration organisiert, OSS-Abgrenzung sauber gezogen.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Reverse Charge.

Reverse Charge klingt nach Vereinfachung – ist aber ein Präzisionsinstrument: Leistungsort, Empfängerstatus und Nachweise müssen stimmen, sonst schuldet am Ende der Falsche die Steuer. Wir bringen die Logik in Ihre Prozesse, nicht nur in den Einzelfall.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.