Außenwirtschaft & Sanktionen

Exportkontrolle, Embargos und Sanktionslisten: Compliance für Unternehmen im Auslandsgeschäft.

Direkter Kontakt

Leistungsspektrum

Wir beraten zu Außenwirtschaft & Sanktionen praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Müssen wir wirklich Sanktionslisten prüfen?

Ja – jedes Unternehmen, nicht nur Exporteure: Bereitstellungsverbote gelten auch für Inlandsgeschäfte mit gelisteten Personen. Praktikabel wird es über automatisiertes Screening von Kunden- und Lieferantenstamm mit klarem Eskalationsprozess.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Außenwirtschaft & Sanktionen: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Treffer im Screening

Situation: Das Sanktionslisten-Screening meldet einen Namensteffer bei einem Bestandskunden.Möglicher Ansatz: Treffer qualifiziert (False Positive vs. Listenidentität), Geschäft dokumentiert freigegeben – Prozess nachgeschärft.

Dual-Use im Maschinenpark

Situation: Eine Fräsmaschine könnte genehmigungspflichtig sein – der Kunde sitzt in einem Drittland.Möglicher Ansatz: Güterlisten-Einstufung, BAFA-Genehmigung beantragt, Endverbleibserklärung eingeholt – Export rechtssicher.

Altvertrag trifft Embargo

Situation: Ein Liefervertrag läuft – dann werden neue Sanktionen gegen das Zielland verhängt.Möglicher Ansatz: Vertrag auf Sanktions- und Force-Majeure-Klauseln geprüft, Aussetzung rechtssicher erklärt, Haftung vermieden.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Außenwirtschaft & Sanktionen.

Außenwirtschaftsrecht verzeiht keine Annäherungswerte: Sanktionsverstöße sind Straftaten – auch fahrlässige Organisation kann Geschäftsführer treffen. Der Schlüssel ist ein schlankes, gelebtes Exportkontrollsystem: Screening, Güterprüfung, Zuständigkeiten. Wir bauen es passend zur Unternehmensgröße.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.