DBA

Doppelbesteuerungsabkommen richtig anwenden: Ansässigkeit, Betriebsstätten und Quellensteuern sauber klären.

Direkter Kontakt

Leistungsspektrum

Wir beraten zu DBA praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Was tun, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte besteuern?

Zuerst das anwendbare DBA prüfen: Meist hilft Freistellung oder Anrechnung. Greift beides nicht, bleibt das Verständigungsverfahren zwischen den Staaten – langwierig, aber wirksam. Fristen beachten: Anträge sind oft auf wenige Jahre begrenzt.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich DBA: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Dividende doppelt besteuert

Situation: Eine deutsche Holding erhält Ausschüttungen aus Italien – Quellensteuer wird voll einbehalten.Möglicher Ansatz: Erstattungs- und Freistellungsverfahren geführt, künftige Ausschüttungen über Vorabbescheinigung entlastet.

Die ungewollte Betriebsstätte

Situation: Ein Vertriebler mit Abschlussvollmacht arbeitet dauerhaft in Österreich.Möglicher Ansatz: Betriebsstättenrisiko bewertet, Tätigkeitsprofil angepasst, Gewinnabgrenzung dokumentiert – vor der Prüfung, nicht danach.

Zwei Länder, ein Wohnsitz-Streit

Situation: Ein Unternehmer pendelt zwischen Deutschland und der Schweiz – beide wollen besteuern.Möglicher Ansatz: Ansässigkeit über Tie-Breaker-Regeln geklärt, Verständigungsverfahren vorbereitet – Doppelbesteuerung vermieden.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich DBA.

Doppelbesteuerungsabkommen sind kein Steuersparmodell, sondern Kollisionsrecht: Sie entscheiden, welcher Staat zugreifen darf. Wer Ansässigkeit, Betriebsstätte und Quellensteuern nicht aktiv managt, zahlt im Zweifel zweimal – und holt es mühsam zurück.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.