Unternehmensumwandlung

Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung – Umwandlungen rechtlich sicher und steuerneutral gestalten.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Unternehmensumwandlung praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Geht eine Umwandlung wirklich steuerneutral?

Meist ja – das Umwandlungssteuergesetz erlaubt Buchwertfortführung, wenn die Voraussetzungen (u. a. Anträge, Sperrfristen von bis zu sieben Jahren) eingehalten werden. Die Fallstricke liegen im Detail: frühere Einbringungen, Verlustvorträge, Grunderwerbsteuer.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Unternehmensumwandlung: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Raus aus der GmbH & Co. KG

Situation: Die Struktur passt nicht mehr – die Familie will in die GmbH.Möglicher Ansatz: Formwechsel nach UmwG vorbereitet, Buchwertfortführung gesichert – Umwandlung ohne Aufdeckung stiller Reserven.

Spaltung vor dem Verkauf

Situation: Nur ein Geschäftsbereich soll verkauft werden – der Rest bleibt in der Familie.Möglicher Ansatz: Abspaltung auf NewCo, Sperrfristen und Nachhaftung beachtet – Verkauf des Zielbereichs sauber vollzogen.

Schwestern verschmelzen

Situation: Zwei Gruppengesellschaften mit ähnlichem Geschäft verursachen doppelte Kosten.Möglicher Ansatz: Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung – eine Struktur, ein Abschluss, spürbar weniger Verwaltung.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Unternehmensumwandlung.

Umwandlungen sind Präzisionschirurgie: gesellschaftsrechtlich anspruchsvoll, steuerlich voller Sperrfristen und Fallen – aber richtig gemacht komplett steuerneutral. Wir führen Recht und Steuern in einem Projektplan zusammen, mit Notar und Registern im Takt.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.