Joint Venture

Gemeinsame Unternehmen klar geregelt: Governance, Exit-Szenarien und Streitvermeidung von Anfang an.

BereichConsulting
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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Joint Venture praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Wie verhindert man Patt-Situationen im 50/50-JV?

Gänzlich verhindern nie – aber kanalisieren: Eskalation zu den Gesellschaftern, dann Mediation, dann Schiedsentscheid oder Kauf-/Verkaufsmechanismus (Texas Shoot-out, Russian Roulette). Wichtig ist, den Mechanismus VOR dem ersten Streit zu vereinbaren.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Joint Venture: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

50/50 ohne Stillstand

Situation: Zwei Mittelständler gründen gemeinsam – beide wollen die Kontrolle.Möglicher Ansatz: Deadlock-Mechanik mit Eskalationsstufen und Schiedsentscheid – vier Jahre später erster Patt, in drei Wochen gelöst.

Partner im Ausland

Situation: Das JV sitzt in Deutschland, der Partner in Korea – Kultur und Rechtsverständnis differieren.Möglicher Ansatz: Governance mit klaren Reserved Matters, Reporting-Standards und Schiedsklausel – Vertrauen durch Struktur.

Der geordnete Ausstieg

Situation: Nach sieben Jahren will ein Partner verkaufen – der andere fürchtet den fremden Erwerber.Möglicher Ansatz: Vorkaufsrecht und Tag-/Drag-along aus dem Vertrag aktiviert – Exit zu fairem Preis ohne ungebetenen Dritten.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Joint Venture.

Ein Joint Venture ist eine Ehe auf Zeit mit Gesellschaftsvertrag als Ehevertrag. Die entscheidenden Fragen – Patt, Finanzierungspflichten, Exit, IP – werden am Anfang beantwortet oder nie. Wir strukturieren so, dass das JV auch Konflikte überlebt.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.