Umsatzsteuer

Reverse Charge, Reihengeschäfte, Vorsteuer und Sonderprüfungen – Umsatzsteuer ohne böse Überraschungen.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Umsatzsteuer praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Rechnung fehlerhaft – ist der Vorsteuerabzug verloren?

Meist nicht endgültig: Rechnungen können berichtigt werden, unter Umständen mit Rückwirkung. Entscheidend ist, dass die materiellen Voraussetzungen vorlagen. Wichtig: Berichtigung aktiv anfordern und dokumentieren, bevor die Prüfung es tut.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Umsatzsteuer: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Reihengeschäft gerät ins Visier

Situation: Die Prüfung ordnet die bewegte Lieferung anders zu – Steuerfreiheit der EU-Lieferungen wackelt.Möglicher Ansatz: Transportverantwortung und Belegnachweise rekonstruiert, Zuordnung verteidigt – Nachforderung um 80 % reduziert.

Vorsteuer aus fehlerhaften Rechnungen

Situation: Zehntausende Eingangsrechnungen ohne vollständige Pflichtangaben.Möglicher Ansatz: Rückwirkende Rechnungsberichtigung organisiert, Prozess für Rechnungseingang eingeführt – Vorsteuer gerettet.

§ 13b auf der Baustelle

Situation: Subunternehmer stellt mit Umsatzsteuer – der Auftraggeber hätte sie schulden müssen.Möglicher Ansatz: Korrekturen beidseitig koordiniert, Nachzahlungszinsen minimiert, Formularprozesse (Bescheinigungen) etabliert.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer ist eine Massensteuer: Ein Systemfehler multipliziert sich mit jeder Rechnung. Deshalb prüfen wir nicht nur Einzelfälle, sondern Prozesse – Stammdaten, Steuerkennzeichen, Belegflüsse. Das schlägt jede nachträgliche Rettungsaktion.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.