Gutachtertätigkeit

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Gutachten für Gerichte, Unternehmen und Streitbeilegung.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Gutachtertätigkeit praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Wann lohnt ein eigenes Gutachten?

Immer, wenn Werte streitentscheidend sind: Abfindung, Zugewinn, Pflichtteil, Schadenshöhe. Ein frühes Parteigutachten strukturiert die Verhandlung – und zwingt die Gegenseite, Position zu beziehen, statt zu pokern.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Gutachtertätigkeit: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Unternehmenswert im Zugewinn

Situation: Scheidung eines Gesellschafters – beide Seiten legen meilenweit auseinanderliegende Werte vor.Möglicher Ansatz: Bewertung nach IDW S1 mit nachvollziehbarer Planungsplausibilisierung – das Gericht folgte unserem Gutachten.

Schiedsgutachten statt Prozess

Situation: Gesellschafter streiten über den Abfindungswert – der Vertrag sieht ein Schiedsgutachten vor.Möglicher Ansatz: Neutral bewertet, beide Seiten angehört – verbindliches Ergebnis in drei Monaten statt drei Jahren Prozess.

Steuerschaden beziffern

Situation: Ein Beratungsfehler des Vorberäters soll zu Mehrsteuern geführt haben.Möglicher Ansatz: Differenzrechnung mit und ohne Fehler erstellt – belastbare Grundlage für den Regress.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Gutachtertätigkeit.

Ein Gutachten ist so gut wie seine Nachvollziehbarkeit: Methode offengelegt, Annahmen begründet, Sensitivitäten gezeigt. Wir erstellen Bewertungen und steuerliche Gutachten, die der Gegenprüfung standhalten – als Parteigutachter, Schiedsgutachter oder gerichtlich bestellt.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.