Leistungsspektrum
Wir beraten zu Internationales Wirtschaftsrecht praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.
Typische Leistungen
- Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
- Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
- Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung
Häufige Fragen
Welches Recht gilt, wenn nichts vereinbart ist?
Bei Warenkauf zwischen Vertragsstaaten meist das UN-Kaufrecht (CISG), sonst nach Rom-I-Verordnung das Recht des Verkäufer- bzw. Dienstleisterstaats. Verlassen sollte man sich darauf nie – eine bewusste Rechtswahl kostet einen Satz.
Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?
Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.
Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?
Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.
Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?
Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.
