Internationales Wirtschaftsrecht

Grenzüberschreitende Verträge, Rechtswahl, Gerichtsstand und Durchsetzung im Ausland – rechtssicher über Grenzen hinweg.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Internationales Wirtschaftsrecht praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Welches Recht gilt, wenn nichts vereinbart ist?

Bei Warenkauf zwischen Vertragsstaaten meist das UN-Kaufrecht (CISG), sonst nach Rom-I-Verordnung das Recht des Verkäufer- bzw. Dienstleisterstaats. Verlassen sollte man sich darauf nie – eine bewusste Rechtswahl kostet einen Satz.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Internationales Wirtschaftsrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

US-Kunde zahlt nicht

Situation: Sechsstellige Forderung gegen einen Käufer in Texas – der Vertrag schweigt zu Gerichtsstand und Recht.Möglicher Ansatz: Anspruch nach UN-Kaufrecht strukturiert, Anwalt vor Ort koordiniert, Vergleich vor Klageerhebung erzielt.

CISG-Überraschung

Situation: Der Verkäufer wollte deutsches BGB – gilt aber UN-Kaufrecht mit anderen Rügefristen.Möglicher Ansatz: Vertragsmuster überarbeitet: bewusste Rechtswahl, klare Rüge- und Haftungsregeln für alle Auslandsgeschäfte.

Joint Venture in Asien

Situation: Ein Maschinenbauer gründet mit lokalem Partner – IP-Schutz und Exit sind ungeregelt.Möglicher Ansatz: Struktur mit Lizenz- statt Know-how-Übertragung, Schiedsklausel in Singapur, gestaffelte Exit-Optionen.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht.

Im internationalen Geschäft entscheidet sich fast alles in drei Klauseln: anwendbares Recht, Gerichtsstand oder Schiedsort, und Durchsetzbarkeit. Das schönste Urteil nützt nichts, wenn es im Land des Schuldners nicht vollstreckt wird. Wir denken vom Ende her – und haben ein belastbares Netz ausländischer Korrespondenzkanzleien.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.