Gesellschaftsrecht

Von der Gründung über Gesellschaftsverträge und Beschlüsse bis zum Gesellschafterstreit – wir gestalten Strukturen, die halten.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Gesellschaftsrecht praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Was gehört in jeden Gesellschaftsvertrag?

Mindestens: klare Beschlussmehrheiten, Regeln für Ausscheiden und Abfindung, Vinkulierung der Anteile, Wettbewerbsverbot und ein Mechanismus für Pattsituationen. Fehlt eines davon, ist Streit programmiert.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Gesellschaftsrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Patt in der 50/50-GmbH

Situation: Zwei Gesellschafter, zwei Meinungen – keine Beschlüsse mehr möglich, die Firma steht.Möglicher Ansatz: Deadlock-Analyse des Vertrags, Mediationsversuch, dann Trennung über ein strukturiertes Kauf-/Verkaufsverfahren.

Geschäftsführer soll gehen

Situation: Die Mehrheit will den Fremdgeschäftsführer abberufen – der droht mit Ansprüchen aus dem Anstellungsvertrag.Möglicher Ansatz: Abberufung und Kündigung sauber getrennt, Freistellung geregelt, Aufhebung mit klarer Abgeltungsklausel.

Investor steigt ein

Situation: Ein Investor bietet Kapital – das Term Sheet verlangt Liquidationspräferenz und Vetos.Möglicher Ansatz: Marktvergleich der Klauseln, Verhandlung von Cap und Vesting – Beteiligung geschlossen, Gründer handlungsfähig geblieben.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Gesellschaftsrecht.

Gesellschaftsverträge werden für den Konfliktfall geschrieben, nicht für die Schublade. Die teuersten Streitigkeiten entstehen aus Musterverträgen, die nie zur realen Gesellschafterstruktur passten. Wir gestalten Exit, Vesting, Bewertung und Stimmrechte so, dass man sie im Ernstfall anwenden kann – und vertreten konsequent, wenn es doch kracht.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.